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Innerhalb Oktober eines jeden Jahres kann bei der Gemeinde Rodeneck die Eintragung in das Verzeichnis...

Veröffentlichungsdatum:

11.08.2026

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Beschreibung

Innerhalb Oktober eines jeden Jahres kann bei der Gemeinde Rodeneck die Eintragung in das Verzeichnis der WAHLSPRENGELVORSITZENDEN, innerhalb November eines jeden Jahres jene in das Verzeichnis der STIMMZÄHLER beantragt werden.
Die Voraussetzungen hierfür sind:

Eintragung in das Verzeichnis der WAHLSPRENGELVORSITZENDEN:
-    Eintragung in die Wählerlisten der Gemeinde (aktives Wahlrecht)
-    Oberschulabschluss
-    Zweisprachigkeitsnachweis B2 (ehem. Niveau B) oder C1 (ehem. Niveau A)

Eintragung in das Verzeichnis der STIMMZÄHLER:
-    Eintragung in die Wählerlisten der Gemeinde (aktives Wahlrecht)
-    Pflichtschulabschluss

Bei Wahlen werden für jede Sektion ein Vorsitzender und mehrere Stimmzähler aus den Verzeichnissen der Wahlpräsidenten und Stimmzähler ernannt.
Diese Tätigkeit trägt zu einem reibungslosen Ablauf von Wahlen bei und wird finanziell entschädigt.
Die Ansuchen sind hier abrufbar: Stimmzähler*in - Präsident*in

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Zuletzt aktualisiert: 11.08.2026, 08:44 Uhr

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