GIS_Höfegesetz Wohnrecht

Ersatzerklärung des Notorietätsaktes zum Wohnrecht laut Höfegesetz für die Gemeindeimmobiliensteuer in Rodeneck.

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Beschreibung

  • Die Erklärung muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und bleibt gültig, solange sich nichts ändert.
  • Wird die Erklärung nicht persönlich abgegeben, muss eine Ausweiskopie beigelegt werden.

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Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

18.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 14:46 Uhr

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